Kostenlos, ohne Anmeldung, etwa 10 bis 15 Minuten. Am Ende steht ein PDF mit fertigen Hinweistexten für Ihre Seiten.
Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO). Wer KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und für authentisch gehalten werden könnten, muss das kenntlich machen. Betroffen sind Unternehmen und Selbstständige, die Websites, Onlineshops, Social-Media-Kanäle oder Kampagnen mit KI-Einsatz betreiben.
Ein Fragebogen in acht Abschnitten erfasst, wo und wie Sie KI einsetzen: Ihre Auftritte, was bei Ihnen vorkommt, Bilder, Video und Ton, Texte, Dialogsysteme und Zulieferung. Wenn Sie im Fragebogen ausdrücklich zustimmen, gleichen wir Ihre angegebenen Websites zusätzlich technisch ab, nur dann und nur dort. Ohne diese Freigabe bleibt es allein bei Ihren Angaben.
Am Ende erhalten Sie eine Ausarbeitung als PDF: eine Übersicht Ihrer Angaben, fertig formulierte Hinweistexte und einen Vorschlag, an welcher Stelle Ihrer Seiten diese üblicherweise platziert werden.
Geht es um Bilder, Video oder Ton, nennen wir Ihnen zusätzlich das passende der drei Bildzeichen, die die Europäische Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht hat, samt der Kontrastvariante, die auf Ihrem Material lesbar bleibt. Die Zeichen sind kostenfrei nutzbar. Ihre Verwendung ist freiwillig, die Kennzeichnung selbst ist es nicht.
Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine Kanzleileistung. Er ordnet Ihre eigenen Angaben und macht daraus Textvorschläge. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht, ist eine Rechtsfrage und bleibt Aufgabe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
Der Fragebogen dauert je nach Auftritt etwa 10 bis 15 Minuten. Der Check ist kostenlos.
AiLaik™ · Christoph Klutsch · Offenbach am Main · ailaik.solutions